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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Weihnachtsferien nahen und ich möchte dies als Anlasse nehmen, kurz auf ein paar wichtige Dinge hinzuweisen:
Im direkten Zusammenhang mit zwei einschneidenden Veränderungen im Tiroler Musikschulwerk, dem neuen Dienstrecht sowie der Eingliederung in die die neue Abteilung Landesmusikdirektion, steht die komplette Überarbeitung des Statutes bzw. der Satzungen der Tiroler Landesmusikschulen, welche im Februar in Kraft treten werden. Da in diesen Satzungen auch die Lehrpläne sowie die Prüfungsordnung verankert sind, gelten die damit verbundene Änderungen ebenfalls ab diesem Zeitpunkt.
Die größten Veränderungen sind die Einführung einer freiwilligen Junior-Prüfung für alle Hauptfächer, die Umbenennung der 1. und 2. Übertrittsprüfung in Bronze-bzw. Silberprüfung sowie die Einführung einer Gold-Prüfung für alle Hauptfächer. Die Gold-Prüfung kann auf freiwilliger Basis während der Oberstufe abgelegt werden und bedingt nicht zwingend das Ende der Musikschulausbildung in diesem Fach. Für die Zulassung zur Gold-Prüfung ist die positive Absolvierung von Musikkunde 3 erforderlich.
Die Abschlussprüfung wir durch ein Musikschuldiplom ersetzt. Die Zulassung zum Musikschuldiplom erfordert die positive Ablegung der Gold-Prüfung.
Im Bereich von Bronze und Silber werden in einzelnen Fächern kleine Korrekturen an den Kriterien für das Prüfungsprogramm vorgenommen. Prinzipiell bleiben die 1. und 2. ÜP bzw. die Bronze- und Silberprüfung aber inhaltlich unverändert.
Da die Vorbereitung auf eine Prüfung eine lange Vorbereitungszeit bedingt, ist für das Schuljahr 2018/19 eine Übergangsregelung vorgesehen:
Alle Prüfungen im Schuljahr 2018/19 können nach altem Statut bzw. Lehrplan durchgeführt werden. Dies gilt vor allem auch für die Abschlussprüfungen in allen Fächern sowie die Gold- und die Kombi-Prüfung AP/Gold im Bereich der Blasmusikinstrumente.
Darüber hinaus können ab dem Sommersemester 2019 auch Juniorprüüfungen, Goldprüfungen sowie das Musikschuldiplom nach neuem Statut abgelegt werden. Da die Zulassung zum Musikschuldiplom die positive Ablegung der Gold-Prüfung erfordert, steht das Musikschuldiplom im Sommersemester 2019 nur Blasmusikinstrumenten offen, die bereits bisher eine Gold-Prüfung absolvieren konnten.
Organisatorische Rahmenbedingungen:
Alle Prüfungen, ausgenommen das Musikschuldiplom, werden an den Musikschulen, ggf. auch in Kooperation mehrerer Musikschulen durchgeführt. Die Prüfungen für das Musikschuldiplom werden von der Abteilung Landesmusikdirektion zentral ausgerichtet. Alle Anmeldungen zu den Prüfungen werden mittels Anmeldeformular bis 24. Dezember 2018 bei der jeweiligen Landesmusikschule abgegeben. (Davon abweichende schulinterne Abgabetermine sind den DirektorInnen überlassen). Die Landesmusikschulen melden ihrerseits alle Gold, Abschluss- und Diplomprüfungen bis 15. Jänner an die Landesmusikdirektion.
Weitere inhaltliche Informationen zu den neuen Prüfungen sind bei den jeweiligen FachgruppenleiterInnen erhältlich
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